Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist
- das Rechnen mit Kosten und Leistungen.
In 1. Linie besteht KLR daher aus
und in 2. Linie aus allem, was sonst mit Kosten und Leistungen zu tun hat, z. B.
- Deckungsbeitragsrechnung
- Plankostenrechnung
Wichtige Info
- Die KLR richtet sich NICHT nach dem Gesetz, sondern der Vernunft und
- zählt daher zum Rechnungskreis 2 im Rechnungswesen.